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Grundsätzliches

Jede/r KuK mit vollem Stundendeputat ist laut Fortbildungsverordnung verpflichtet 30 Fortbildungsstunden à 45 Minuten pro Schuljahr nachzuweisen. Für Teilzeitkräfte gilt diese Anordnung anteilig ihres Unterrichtseinsatzes. Fortbildungen können sowohl schulintern als auch extern stattfinden. Dabei sucht jede/r KuK eigenständig nach Fortbildungsangeboten, die ihrem/seinem Bedarf entsprechen. KuK können in Eigeninitiative auch Fortbildungen für das gesamte Kollegium oder  Interessengruppen initiieren und organisieren. Das sollte unbedingt in Absprache mit dem Fortbildungskoordinator (FBK) erfolgen.

Die Fortbildungsstunden können auf 2 Jahre verteilt werden. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit, im 1. Jahr weniger als 30 Stunden zu absolvieren, dafür im 2. Jahr mehr und umgekehrt.

Beispiel 1:    2014: 15 Stunden                2015: 45 Stunden

Beispiel 2:    2014: 60 Stunden                2015: 0   Stunden.

Als Handreichung für eure Nachweise stellt der FBK euch zu Beginn des Folgeschuljahres einen Vordruck mit den Fortbildungsveranstaltungen, die ihm bekannt sind, zur Verfügung (Formular 1). Diesen könnt ihr eurer persönlichen „Fortbildungstätigkeit“ entsprechend verändern.

Den letzten Termin für die Abgabe der Nachweise gibt euch der FBK bekannt. Er sammelt die Nachweise (es empfiehlt sich eine Kopie davon in euren eigenen Unterlagen zu archivieren) und trägt die Anzahl der geleisteten FB-Stunden jedes Einzelnen in eine Liste ein.

Inhaltlich sollte das Gros der Fortbildungen jeder/s KuK einen unmittelbaren Bezug zum Schulgeschehen haben.

Gegenüber der Schulleitung besteht für jede/n KuK eine Rechtfertigungspflicht. Der Schulleiter kann also z.B. in Personalgesprächen Belege und Erklärungen hinsichtlich Inhalt und Anzahl der geleisteten oder auch nicht geleisteten FB-Stunden verlangen.

Vor der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung

Fällt durch die Fortbildung Unterricht aus, müsst ihr frühzeitig bei der Schulleitung Unterrichtsbefreiung beantragen und – bei Genehmigung – unverzüglich die Stundenplaner informieren.

Handelt es sich um eine Fortbildungsmaßnahme, die mit mindestens einer Übernachtung verbunden ist, muss ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstfahrt gestellt werden (Formular 2).

Habt ihr eure Teilnahme  an einer Fortbildungsveranstaltung per doodle oder auf anderem Weg zugesagt, so ist eure Anmeldung  verbindlich.

Nach der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung

Teilnahmebescheinigungen gebt bitte nicht beim FBK ab. Ihr solltet sie in euren Unterlagen aufbewahren, z.B. zur Vorlage bei Personalgesprächen mit der Schulleitung oder als Anhang für etwaige Bewerbungsunterlagen.

Bei schulinternen Veranstaltungen erhaltet ihr eine Teilnahmebescheinigung vom/von der Referenten/in oder eure Anwesenheit wird per Teilnehmerliste dokumentiert.

Erstattung der Fortbildungskosten

Solltet ihr eine Erstattung für Kurs-, Reise- und/oder Verpflegungskosten beantragen wollen, so sind die Formulare 3+4 auszufüllen) und mit den entsprechenden Belegen beim FBK einzureichen.

Der Schule wird jährlich ein bestimmter Betrag für das Fortbildungsbudget zugeteilt. Entscheidend für dessen Höhe sind – neben der Größe der Schule – auch die Abgabe einer Beurteilung der Fortbildungsveranstaltungen, für die Gelder in Anspruch genommen wurden. Zunächst werden die außerschulischen Referenten aus diesem Topf bezahlt. Im Folgeschuljahr entscheiden dann Schulleitung und FBK wie die Restsumme auf die Antragsteller verteilt wird.

Alle erforderlichen Formulare erhaltet ihr vom FBK.

Mit diesem Infoblatt haben wir hoffentlich alle Fragen ausgeräumt.

Für alle kommenden Fortbildungen wünschen wir euch  VIEL SPASS!